Motorradkeller

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Alles rund um Motorräder

Neue Führerscheinregelungen ab 2013

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Neuer EU-Führerschein kommt 2013 Europa-Regelungen für den Führerschein

Wer als 16- oder 17-Jähriger ab dem 19. Januar 2013 seinen A1-Führerschein ablegt, darf fahren, was die 15 PS hergeben.

Was ändert sich sonst noch beim neuen Führerschein?

Beschlossen  ist, dass die Tempo 80-km/h-Regelung für jugendliche Leichtkraftradfahrer, die europaweit nur in Deutschland existiert, zum Januar 2013 fällt. Allerdings nur für diejenigen, die zum Stichtag oder danach den Führerschein erhalten. Diese 16- und 17-Jährigen schwimmen dann mit ihren 15 PS starken, ungedrosselten 125ern im Verkehr mit. "Das war überfällig", kommentiert Hermann Bohrer, Präsident des Industrie-Verbands Motorrad Deutschland (IVM). Positiv bewerten Motorradfahrer auch die neuen Einsteiger-Bikes der Klasse A2, die 48 statt wie bislang 34 PS leisten,was die stufenweise Ausbildung verlockender macht.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 16. Mai 2012 um 07:51 Uhr Weiterlesen...
 

Neue Importmotorräder

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Wir bieten ab sofort neue Importmotorräder an.

Wustet Ihr schon, das bei uns auch neue Importmotorräder erhältlich sind!

Hier unsere aktuelle Preisliste.

Alle hier vorgestellten Fahrzeuge sind auf Bestellung in kürzester Zeit erhältlich, wobei der Zwischenverkauf nicht ausgeschlossen ist.

Soltet Ihr das passende Fahrzeug gefunden haben möchten wir euch bitten mit uns kontakt aufzunehmen.

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 26. April 2012 um 23:13 Uhr
 

Reform für Flensburger Punktesystem

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Das Punktesystem in Flensburg wird komplett überarbeitet. Die wichtigste Änderung ist, dass bereits bei acht Punkten der Führerschein in Zukunft weg ist. Bisher waren dazu 18 ganze Punkte nötig.

Verkehrsverstöße werden neu bewertet und die Tilgungsfristen verständlicher gemacht. Was nicht bedeutet das der Führerschein schneller weg ist. Neuste Informationen nach soll die Reform im Jahr 2013 eintreten. Punkte soll es nur dann geben wenn die Verkehrssicherheit bedroht ist. Das leidige Thema Einfahren in eine Umweltzone soll keine Punkte mehr geben; das Bußgeld bleibt Natürlich. Für besonders schwere Verstöße und Straftaten im Straßenverkehr sieht das neue System zwei Punkte vor. Für das Telefonieren gibt es nach der Neuregelung einen Punkt. Ein-Punkte-Verstöße werden nach zweieinhalb Jahren gelöscht, Zwei-Punkte-Verstöße bleiben fünf Jahre lang bestehen. Anders als heute verlängert sich aber die Eintragungsdauer durch neue Taten nicht. Mit dem neuen Modell wird man bei vier Punkten ermahnt, bei sechs Punkten gibt es eine Verwarnung mit angeordneter Teilnahme des Aufbauseminars. Bei acht Punkten heißt es den Führerschein abzugeben. Ein Punkteabbau durch freiwillige Maßnahmen ist dagegen nicht geplant.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 26. April 2012 um 23:20 Uhr
 

Wir waren dabei...

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Wir waren dabei....

Am Samstag den 14.04.2012 bei Classic Bike - Harley Davidson in der Salzufewr 6 in Berlin fand die Saisoneröffnung spring open house 2012 statt und wir sind dabei gewesen. Hier paar Imressionen:

Saisoneröffnung 2012 HD-Berlin

Saisoneröffnung 2012 HD-Berlin

 

Saisoneröffnung 2012 HD-Berlin

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 16. Mai 2012 um 07:42 Uhr
 

Wechselkennzeichen

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Das Wechselkennzeichen ist bereits beschlossene Sache!

Ab dem 1. Juli 2012 wird das Wechelkennzeichen eingeführt.  Die neue Regelung befriedigt nicht alle gewünschten Aspekte, so dass die Kfz-Steuer weiterhin bestehen bleibt. Es ist dennoch ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung für Menschen die Fahrzeuge gleicher Bauart besitzen.

Für welche und wie viele Fahrzeuge gibt es ein Wechselkennzeichen?

„Ein Wechselkennzeichen kann für zwei Fahrzeuge zugeteilt werden, es darf jedoch zur gleichen Zeit nur an einem von diesen Fahrzeugen geführt werden. Voraussetzung ist, dass die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse fallen und Kennzeichen gleicher Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können.“

Möglich ist das Wechselkennzeichen für:

  • Klasse M1: Kfz zur Personenbeförderung mit höchstens acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz
  • Klasse L: Krafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge und vierrädrige Kraftfahrzeuge bis 550 kg Leermasse, ohne Masse der Batterien bei Elektrofahrzeugen und maximaler Nutzleistung bis 15 kW
  • Klasse O1: Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse

Es ist nicht möglich, ein Wechselkennzeichen für ein Motorrad und ein Pkw zu verwenden oder mehr als zwei Fahrzeuge auf ein Wechselkennzeichen zuzulassen.

Ausgeschlossen vom Wechselkennzeichen sind:

  • Saisonkennzeichen
  • Rote Kennzeichen
  • Kurzzeitkennzeichen
  • Ausfuhrkennzeichen

Fahrzeuge mit „H-Kennzeichen“ sind hingegen für das Wechselkennzeichen zugelassen.

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 26. April 2012 um 23:17 Uhr